Sportkreisnachrichten 2015-31

Informationen zum Thema Mindestlohn

Am 01. Juli 2015 fand ein Gespräch des Landessportverbands Baden-Württemberg mit der Bundesministerin Andrea Nahles in Berlin statt. Im Rahmen seines LSV-Vizepräsidentenamtes war WLSB-Präsident Klaus Tappeser Leiter der Delegation.
In einigen Gesprächspunkten bestand Übereinstimmung:
o    Eine Kombination von Minijobs und den steuerlichen Freibeträgen ist möglich, wenn eine klare vertragliche Trennung von den Aufgaben im Minijob und den Aufgaben im Ehrenamt erfolgt.
o    Eine Erhöhung der steuerlichen Freibeträge für Ehrenamtliche und Übungsleiter sind in ihrer Gesamtheit notwendig.
o     Wer als Minijobber zur Sozialversicherung angemeldet wurde, ist arbeitsrechtlich nicht zwingend Arbeitnehmer, sondern kann auch ein ehrenamtlicher Tätiger sein.
o    Es soll eine definitorische Klarstellung des Ehrenamtsbegriffs im BGB erfolgen.
o    Eine eindeutige Trennung zwischen Arbeitnehmer und ehrenamtlich Tätigem ist im Sport nur schwer vorzunehmen.
Es wurde auf die Problematik der Umsetzung in den Sportvereinen hingewiesen:
o    Die unterschiedliche Definition von Arbeitnehmerschaft in den einzelnen Rechtsgebieten führen in der Vereinspraxis zu einer Überforderung der überwiegend ehrenamtlich tätigen Führungskräfte.
o    Eine objektive Trennung von Ehrenamt und Arbeitnehmer ist häufig nur schwer möglich.
o    Ehrenamtliche Führungskräfte benötigen eine klare Handlungsanweisung um gesetzeskonform handeln zu können.
o    Die Bereitschaft für ehrenamtliches Engagement in Führungspositionen bedarf einer einfachen Umsetzbarkeit von Gesetzen und Regelungen.
o    Sozialverträgliche Angebote der Sportvereine können bei Anwendung des Mindestlohngesetzes auf Minijobs in nicht-wirtschaftlichen Bereichen der Sportvereine nicht aufrechterhalten werden.
Daraus folgt, dass es für den organisierten Sport immens wichtig ist, einfache Lösungen im Bereich der Bezahlung von ehrenamtlich engagierten Personen zu finden. Eine Bezahlung von Tätigkeiten im Rahmen der gemeinnützigen Zwecke eines Sportvereins ohne Berücksichtigung des Mindestlohngesetzes muss bis zu einer vertretbaren Grenze möglich sein.
Die Delegation des LSV forderte deshalb:
Um die unverzichtbaren gemeinwohlorientierten Leistungen der Vereine aufrecht zu erhalten müssen die Minijobs in nichtwirtschaftlichen Bereichen von Sportvereinen aus dem Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes ausgenommen werden.
Klaus Tappeser geht davon aus, dass weitere Anpassungen für gemeinnützige Sportvereine im Mindestlohngesetz im Nachgang der durch den DOSB und DFB erlangten Änderungen für die Vertragsamateure erfolgen werden.

Aktuelles aus dem Bereich „Aktiv älter werden“

Grundlehrgang Lizenzausbildung ÜL-C „Sport mit Älteren“ am 28.09. 2015

Gemeinsam mit 12 Sportfachverbänden, dem Deutschen Roten Kreuz - Landesverband Baden-Württemberg und dem Institut für Sportwissenschaft der Universität Tübingen bietet der Württembergische Landessportbund die Ausbildung ÜL C „Sport mit Älteren“ an. Die Ausbildung umfasst eine fundierte Grundlagenausbildung als auch vielfältige Vertiefungsmöglichkeiten (Modullehrgänge). Der Grundlehrgang zum Einstieg und der gemeinsame Abschlusslehrgang am Ende stellen die gemeinsame Basis der gesamten Lizenzausbildung dar. Im Verlauf der Ausbildung können Sie Ihre ganz individuelle fachlich-inhaltliche Schwerpunktsetzung vornehmen und damit Ihre und die Interessen des Vereins berücksichtigen. Der Grundlehrgang stellt die erste Stufe der Ausbildung dar.
Lizenzausbildung Übungsleiter C „Sport mit Älteren“ LG-Nr.:15/136
Montag, 28.09. bis Freitag, 02.10. 2015 Beginn Mo.: 10.30 Uhr; Ende Fr.: ca. 12.00 Uhr
Informationen und Anmeldung www.wlsb.de/Bildungsangebot/Sport mit Älteren

Projekt Ruhestand – Ruhestand, Ehrenamt und Sportverein? Mach es zu (d)einem Projekt

Was macht mir Spaß? Was wollte ich schon immer einmal tun, kam aber nie dazu? Oder aber was kann ich nicht mehr (so gut)? Dies ist nur eine kleine Auswahl an Fragen, die es zu beantworten gilt, damit der Ruhestand zu einer erfüllten Lebensphase wird. Im Mittelpunkt des Seminars steht neben dem Erlernen kreativer Methoden zur Gestaltung des eigenen „Projektes Ruhestand“ vor allem der Transfer für die strategische Ausrichtung Ihres Sportvereins, z.B. um das Potential der Zielgruppe „Ältere“ bei der Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiter zu nutzen.
Projekt Ruhestand – Ruhestand, Ehrenamt und Sportverein? Mach es zu (d)einem Projekt LG-Nr.:15/144
Montag, 21.09. bis Mittwoch, 23.09. 2015 Beginn Mo.: 10.30 Uhr; Ende Mi.: ca. 15.00 Uhr
Lizenzverlängerung: 20 LE auf VM-Lizenz ÜL-C, Übungsleiter C (WLSB); die Anerkennung anderer Lizenzen bitte mit dem zuständigen Fachverband abklären
Informationen und Anmeldung www.wlsb.de/Bildungsangebot/Sport mit Älteren

Bereits vormerken:

Das diesjährige „Sportmedizinische Seminar“ findet am 14.11.2015 im SpOrt Stuttgart statt. Der Schwerpunkt liegt auf dem Themenbereich „Sport mit Älteren“. Zielgruppe: Übungsleiter, Trainer und interessierte Vereinsmitglieder. Nähere Infos in Kürze unter www.wlsb.de.

Sportkreisbüro geschlossen

Vom 03. bis 14. August 2015 ist die Geschäftsstelle des Sportkreisbüros geschlossen. Der Anrufbeantworter ist geschaltet, E-Mails werden abgerufen.