Sportkreisnachrichten 2017- 09/10

Termine:

Bestandsmeldung WLSB: Frist ist abgelaufen!
Von 5 Vereinen im Sportkreis steht die Meldung ihrer Bestandsdaten an den WLSB noch aus, kommen Sie bitte umgehend Ihrer Abgabepflicht nach!
Am Samstag, 29. April 2017 findet das diesjährige Sportabzeichenprüfertreffen in Garnberg statt.

Ehrungen im Februar:

Sportclub Kocherstetten:
Am 11. Februar 2017 wurde Mario Retzbach die WLSB-Ehrennadel in Silber verliehen. Nathalie Dietz, Stefanie Berger und Fabian Steckl wurden mit der WSJ-Ehrennadel in Silber ausgezeichnet. Steffen Oechsle wurde mit der WSJ-Ehrennadel in Bronze geehrt.
SG Garnberg:
Jürgen Hartung erhielt die WLSB-Ehrennadel in Gold, Hans-Jürgen Schenk und Kay Wettnagel wurde die WLSB-Ehrennadel in Bronze verliehen. Carolin Beez, Marleen Ruck, Nicole Bieszcz, Alice Bierbaum und Christian Kaiser wurden mit der WSJ-Ehrennadel in Bronze ausgezeichnet. Die Ehrennadeln und Urkunden wurden am 17. Februar von Sportkreisvorstands-
mitglied Martin Hirn überreicht.

Das Internet-Portal meinWLSB mit vielfältigen Funktionen für Vereine

Informationsveranstaltung des Sportkreises Heilbronn
Das Internet-Portal www.meinwlsb.de bietet zahlreiche Funktionen für die Arbeit von Vereinen, Sportkreisen und Mitgliedsverbänden. Wie Sie die vielfältigen Funktionen auf dem Portal meinWLSB für Ihre Vereinsarbeit nutzen können, darüber können Sie sich im Rahmen einer Informationsveranstaltung informieren. Am 22.03.2017 im Gebäude der Bernd-Blindow-Schule, Allee 6, 74072 Heilbronn, Beginn:18:30 Uhr Referenten: Andreas Hettich und Benedikt Bohn (WLSB), Anmeldung bis 15.03.2017: info@sportkreis-heilbronn.de

Schulsport systematisch weiterentwickeln

Gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Kultusministerkonferenz vom 17.02.2017:
Gleichberechtigte Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler
Die Qualität des Schulsports zu verbessern, ist das Ziel der gemeinsamen Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Schwerpunkte sind dabei die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen an Schulen, die Gestaltung von Ganztagsangeboten und die Ausrichtung von Wettbewerben durch Schulen und Sportorganisationen sowie gemeinsame inhaltliche Anforderungen in der Lehrerqualifizierung über die Ländergrenzen hinweg.
Um diese Ziele zu erreichen, haben KMK und DOSB diese Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Schulsports für die Jahre 2017 bis 2022 beschlossen. Sie bauen auf den gemeinsamen Empfehlungen von 2007 für den Schulsport und von 2008 für den Sport für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen auf. Die Fortschreibung bzw. Neufassung berücksichtigt besonders die Anforderungen der Inklusion sowie der aktuellen schulpolitischen Entwicklungen.
„Sport ist nicht nur gesund, sondern fördert auch Persönlichkeitsentwicklung und Teamgeist“, sagte Dirk Loßack, Vorsitzender der Kommission Sport und Bildungsstaatssekretär in Schleswig-Holstein. Er freue sich daher, dass mit den Handlungsempfehlungen den Ländern, Schulen und Sportorganisationen ein Orientierungsrahmen zur individuellen Entwicklung junger Menschen an die Hand gegeben werden kann. „Der Sport gehört zweifelsfrei zur persönlichen Entwicklung dazu. Das zu betonen, war das Anliegen aller Beteiligten“, so der Staatssekretär.
„Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die Teilhabe, Heterogenität und Vielfalt aller Kinder und Jugendlichen in den Blick zu nehmen“, sagt DOSB-Vizepräsidentin für Bildung und Olympische Erziehung, Prof. Gudrun Doll-Tepper. „Damit ist eine wichtige Grundlage geschaffen, die Rahmenbedingungen im Schulsport und außerschulischen Sport nachhaltig zu verbessern.“
Vorausgegangen war ein gemeinsamer Arbeitsprozess von KMK und DOSB, in den Vertretungen der Deutschen Sportjugend (dsj), der Sportlehrer/innen und der Sportwissenschaft sowie der Behindertensportverbände und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen wurden.
Folgt man den gemeinsamen Handlungsempfehlungen von DOSB und KMK, so ist Schulsport mehr als Sportunterricht und umfasst die folgenden vier Handlungsfelder:
•Schule als Bewegungs-, Spiel- und Sportwelt,
•Sportunterricht und außerunterrichtlicher Schulsport,
•Außerschulischer Sport,
•Qualifizierung von Lehr- und Fachkräften.
Bei der Umsetzung der mit dem Schulsport verfolgten Ziele werden die unterschiedlichen Zuständigkeiten auf den Ebenen von Ländern, Kommunen und Schulen berücksichtigt. Das Papier richtet sich an die Kultus- und Schulbehörden der Länder, die Sachaufwandsträger, die Schulleitungen und Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler sowie an den gemeinnützigen Sport und an alle am Schulsport interessierten Fachkräfte vor allem aus dem Gesundheits-, Bildungs- und Wissenschaftsbereich. Praktisch werden die Handlungsempfehlungen in den Schulen in enger Partnerschaft mit den gemeinnützigen Sportvereinen umgesetzt.
Die Handlungsempfehlungen finden Sie zum downloaden unter www.dosb.de/fileadmin/fm-dosb/arbeitsfelder/Ausbildung/downloads/Sport_Schule/Handlungsempfehlungen-Schulsport-2017-2022.pdf

50. Ball des Sports

Am kommenden Samstag, 11. März 2017, 19.00 Uhr, feiert der Sportkreis Hohenlohe mit seinen Gästen aus den Sportvereinen sowie aus Politik und Wirtschaft beim 50. Ball des Sports die im Jahr 2016 erfolgreichen Hohenloher Sportlerinnen und Sportler in der Kultura Öhringen. An diesem Abend ehrt der Sportkreis die von den Vereinen vorgeschlagenen erfolgreichsten Hohenloher Sportlerinnen und Sportler im Alter ab 16 Jahre.
Es werden 11 Einzelsportlerinnen, 15 Einzelsportler und 26 Mannschaften aus dem gesamten Hohenlohekreis für Ihre Leistungen ausgezeichnet.
Höhepunkt der Veranstaltung wird die Proklamation zur Hohenloher Sportlerin, zum Hohenloher Sportler und zur Hohenloher Mannschaft des Jahres 2016 sein. Vier Sportlerinnen, fünf Sportler und 7 Mannschaften waren nominiert. Die Leserinnen und Leser der Hohenloher Zeitung hatten es in der Hand, ihre Favoriten zu wählen. Die Präsentation verspricht reichlich Spannung. Es wurde wieder ein sportlich vielseitiges und unterhaltsames Rahmenprogramm zusammengestellt. Vorführungen der Jazztanzgruppen der DJK-TSV Bieringen und des TSV Künzelsau, die Mädchenturngruppe des TSV Niedernhall, der Kunstradfahrer Emilio Arellano und die Showgruppe S-SMAC Elite Team Niedernhall garantieren Augen- und Ohrenschmaus. Die Tanzkapelle „Kim & Kas“ lädt zum Tanzen ein.

Jugendehrung

Am kommenden Sonntag, 12. März 2017, 10.30 Uhr, werden in der Kultura Öhringen die erfolgreichen Jugendlichen im Alter bis 16 Jahre, geehrt. Die Sportkreisjugend hat ein kurzweiliges, attraktives Rahmenprogramm gestaltet. Der Eintritt ist frei.

Freistellung für ehrenamtlich Tätige

Betreuer von Kinder- und Jugendfreizeiten, Zeltlagern und Ausfahrten, aber auch Teilnehmer von Lehrgängen können sich freistellen lassen. Kurzübersicht zur Unterscheidung:
Bildungszeitgesetz
Freistellungsanspruch: bis zu 5 Tagen Bildungszeit pro Kalenderjahr, Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber
Geltungsbereich des Freistellungsanspruchs: Aus- und Fortbildungen im DOSB-Lizenzsystem, Weitere Bildungsmaßnahmen an-erkannter Sportbünde und anerkannter Fachverbände
Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit
Freistellungsanspruch: bis zu 10 Tagen pro Kalenderjahr Entgeltfortzahlung steht im Ermessen des Arbeitgebers
Geltungsbereich des Freistellungsanspruchs: Betreuungstätigkeit bei Kinder- und Jugendfreizeiten, Leitungstätigkeit bei internationalen Jugendbegegnungen, Lehrgänge zum Erwerb der Jugendleiterlizenz/Juleica, Aus- und Fortbildungen im Jugendbereich des Sports

Basiswissen Vereinssteuerrecht

Die Kurzschulung dient als Einführung zur Vereinsbesteuerung und soll Ihnen helfen, einen Überblick über die Besonderheiten des Vereinssteuerrechts zu bekommen. Im Fokus stehen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und die entsprechenden Vor-schriften der Abgaben-ordnung (AO). Darüber hinaus ist die Gliederung des Vereinsvermögens in den ideellen Bereich, die Vermögensverwaltung, den Zweckbetrieb und den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sowie die Frage, welche Steuerarten für Sportvereine relevant sind von Bedeutung. Auch erfahren Sie, welche unterschiedlichen Spendenarten es gibt und was Sie bei der Aus-stellung von Zuwendungsbestätigungen beachten müssen. Aktuelle Informationen und Änderungen in Bezug auf das Vereinssteuerrecht runden die Schulung ab.
Termin: 22.03.2017 von 18:00 – 21:00 Uhr, SV Mulfingen
Referenten: Horst Lienig, Timo Lienig
Veranstalter: Württembergischer Landessportbund e.V. und Württembergischer Fußballverband e.V.
Zielgruppe: Ehrenamtliche Vereinsvertreter