Sportkreisnachrichten 2017-20

Termine:

Mittwoch, 24. Mai 2017: 14.00 Uhr, Frühjahrstreffen der Sportkreissenioren im Gestüt Spitzenhof
Mittwoch, 31. Mai 2017: 19.00 Uhr, Gesprächsaustausch Sportkreis – Vereine in der Vereinsgaststätte des TSV Neuenstein

Fördermittel für Sport mit Geflüchteten

Integration im und durch Sport“ ist das Ziel vieler Sportvereine, Sportkreise sowie Sportverbände in Baden-Württemberg. Wie bereits angekündigt, stehen über das Programm „Integration durch Sport“ des Deutschen Olympischen Sportbundes, bereitgestellt durch das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), im Jahr 2017 erneut Fördergelder zur Verfügung. Dabei ist sowohl eine Förderung für Kleinprojekte mit geringer Nachweispflicht, sowie eine umfassendere Förderung größerer Maßnahmen – allerdings mit aufwändigeren Nachweispflichten - möglich.
In Zusammenarbeit mit dem Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) stellt der WLSB diese finanziellen Mittel denjenigen Mitgliedsorganisationen zur Verfügung, die im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 Maßnahmen mit Geflüchteten durchführen.
Anträge können bis 30. Juni 2017 gestellt werden.
Unter https://www.wlsb.de/zuschuesse-foerderung-landesjugendplan/vereinsarbeit-mit-fluechtlingen finden Sie die Informationen zum Förderprogramm.

Kooperation Kindergarten & Verein

Um Kinder im Vorschulalter zu lebenslangem Bewegen und Sporttreiben hinzuführen, unterstützt der WLSB mit dem Sonderprojekt "Kooperation Kindergarten & Sportverein" die Zusammenarbeit von Sportvereinen und Kindergärten.
Gefördert werden Maßnahmen, die von Sportverein und Kindergarten gemeinsam durchgeführt werden. Der Förderung liegt eine Ausschreibung zu Grunde, in welcher die Zuschusskriterien festgeschrieben sind.
Ziel ist es, die Kinder in ihrer motorischen, kognitiven und sozial-emotionalen Entwicklung und in ihrer Persönlichkeit zu fördern. Zudem soll Sport als freudvoll und sinnstiftend empfunden werden. Dies gilt auch für Kinder, die bisher wenig Affinität zu Sport und Bewegung hatten.
Sportvereine erreichen dabei potentielle Mitglieder zu einem sehr frühen Zeitpunkt und können sich darüber hinaus bei Eltern und Kindertageseinrichtungen als Qualitätsanbieter präsentieren. Die Kindergärten wiederum können ihr Angebot interessanter gestalten und sind somit attraktiver für Eltern.
Die Zunahme von motorischen Defiziten bei Kleinkindern ist eine Herausforderung, der sich sowohl Sportvereine als auch Kindertageseinrichtungen stellen müssen. Kreative Lösungen sowie die sinnvolle Nutzung von Ressourcen und die Kooperation von Organisationen sind gefragt. Daher fördert der WLSB, aus den Sportfördermitteln des Landes, neben Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen auch die Zusammenarbeit von Kindergärten und Vereinen.
Die Zuschussbeantragung von Kooperationsmaßnahmen für das Kindergartenjahr 2017/18 erfolgt über das Internet-portal www.meinwlsb.de.
•    Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung nur im Zeitfenster vom 15. April bis 1. Juni eines Jahres erfolgen kann.
•    Der Antrag ist online auszufüllen und als Anfrage (Antrag) an die WLSB-Geschäftsstelle zu senden.
•    Nachdem Online-Versand muss der Antrag ausgedruckt werden. Dieser ist dann von den Kooperations-partnern zu unterschreiben und muss bis spätestens 1. Juni 2017 bei der WLSB-Geschäftsstelle im Original eingereicht werden.
•    Bitte beachten Sie, dass Anträge ausschließlich online beantragt werden können. Anders eingehende Anträge werden nicht bearbeitet.
•    Vor den Sommerferien werden alle Antragssteller über die Bewilligung bzw. Ablehnung ihrer Maßnahme schriftlich informiert.

Sportjugend erhält Rückhalt für Zukunftsplan Jugend II
Diskussion mit Jugendpolitischen Sprechern der Landtagsfraktion in Stuttgart

Der Sport in Baden-Württemberg kann sich der breiten politischen Unterstützung für den Zukunftsplan Jugend II und der Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit im Sport sicher sein. Das ist Ergebnis der Podiumsdiskussion der Baden-Württembergischen Sportjugend mit den Jugendpolitischen Sprechern der im Landtag vertretenen Fraktionen. Sie waren der Einladung der BWSJ nach Stuttgart gefolgt und standen der Sportjugend Rede und Antwort.
„Es freut uns, dass alle vertretenen Jugendpolitischen Sprecher grundsätzlich ihre Unterstützung für den Zukunftsplan Jugend II zugesagt haben, wenngleich wir, gemeinsam mit den anderen Verbänden der Kinder- und Jugendarbeit, mit der Regierung noch über die genaue Ausgestaltung diskutieren müssen“, so Tobias Müller, Vorsitzender der Baden-Württembergischen Sportjugend im Landessportverband. „ Ein zentrales Anliegen der BWSJ ist die nachhaltige Gestaltung der Kinder- und Jugendpolitik. Deswegen plädieren wir dafür, dass der Zukunftsplan Jugend II als Vertrag so ausgestaltet und angelegt wird, dass er über mehrere Jahre Gültigkeit besitzt. Dies haben wir den Vertretern der Regierungsparteien als Forderung an Minister Manfred Lucha mitgegeben. Lediglich Leitlinien festzulegen macht für uns keinen Sinn.“ Tobias Müller formulierte weiterhin als Forderung an die Politik eine finanzielle Förderung pro Jahr von 1 Euro pro Kind und Jugendlichen, die Mitglied in einem Sportverein sind. Das Land würde dadurch weitere Voraussetzungen schaffen, die Potenziale der Kinder- und Jugendarbeit im Sport noch besser nutzbar zu machen.