Sportkreisnachrichten 2017-22

Prüferausbildung Deutsches Sportabzeichen

Im Rahmen der Prüferausbildung Deutsches Sportabzeichen wird die Regelkunde in Leichtathletik, Schwimmen, Radfahren und Gerätturnen vermittelt. Außerdem erhalten Sie Hinweise zur Bearbeitung und Beantragung des Deutschen Sportabzeichens.
Teilnehmer: Vereinsmitglieder, die am Erwerb der Prüfberechtigung für das Deutsche Sportabzeichen interessiert sind.
Teilnahmegebühr: € 25,-. Für diese Bildungsmaßnahme können Sie Bildungszeit beantragen.
Alle weiteren Termine im Überblick:
17.06./17/109 Ilshofen, 24.06./17/110 Hirschau, 23.09./17/111 Göppingen Anmeldung bei der WLSB Geschäftsstelle

Freistellung für ehrenamtliche Betreuer bei Freizeiten

Die Sommerferien rücken in greifbare Nähe und damit auch wieder die Freizeiten, Zeltlager und Ausfahrten der Sportvereine. Zahlreiche Menschen in Baden-Württemberg organisieren und leiten diese Jugenderholungs-maßnahmen, ob auf dem vereinseigenen Sportgelände oder im Ausland. Die Leiter, Betreuer und Helfer bilden sich aber auch in diesem Jahr bei Lehrgängen und Seminaren für ihre Tätigkeit weiter und investieren hierfür einen großen Teil ihrer Freizeit und ihres Jahresurlaubs. Um dieses Engagement zu unterstützen, wurde in Baden-Württemberg 2007 ein Mindestanspruch auf Freistellung geschaffen.
Um dieses Engagement zu unterstützen und zu fördern, gibt es in Baden-Württemberg das "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit", das einen Mindestanspruch auf Freistellung enthält. Die WSJ möchte Engagierte in der Jugendarbeit ermutigen, die Freistellungsmöglichkeiten wahrzunehmen.
Bei der WSJ kann ein Antrag auf Freistellung eingereicht werden. Hierzu ist einfach das nachstehende Antragsformular auszufüllen, auszudrucken und vom Verein mit einem Stempel und einer Unterschrift versehen zu lassen. Diesen bitte per Post, per Fax oder eingescannt per Mail an die unten stehenden Kontaktdaten senden. Nach Bearbeitung des Antrags erhalten Sie ein Schreiben für den Arbeitgeber mit der Bitte um Freistellung. Der Antrag sollte circa sechs Wochen vor der geplanten Freistellung bei der WSJ eingereicht werden, da dieser mindestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme beim Arbeitgeber eingehen muss.
Antragstellung unter: https://www.wlsb.de/vereinsservicebuero-vsb-beratung-ehrungen/serviceangebote-wsj/freistellung-wsj?utm_source=newsletter_222&utm_medium=email&utm_campaign=wsj-news-nr-09-2017

Vereinsehrenamtspreis 2017

Alle Vereine des Württembergischen Fußballverbandes wfv sind herzlich dazu eingeladen, sich für den Vereins-Ehrenamtspreis 2017 zu bewerben. Die Gewinn-chancen stehen gut, die Teilnahme lohnt sich - es geht um Geld- und Sachpreise im Wert von 80.000 Euro! In jedem der 16 wfv-Bezirke wird nicht nur ein Verein als Sieger ausgezeichnet, sondern bei mehreren preiswürdigen Bewerbungen auch ein zweiter und dritter Platz prämiert. Wir suchen die besten, aktivsten, ehrenamtlichsten, familienfreundlichsten, kreativsten und lebendigsten Vereine in Württemberg.
Die Bewerbung
Im Wettbewerb um den Vereins-Ehrenamtspreis werden besondere Projekte gewürdigt, wie bspw. Arbeiten auf dem Sportgelände und am Sportheim, die Integration von Flüchtlingen oder die Ausrichtung eines besonderen Jubiläums. Neben diesen Kriterien wird insbesondere die Qualität der Jugendarbeit im Verein bei der Bewertung der Bewerbungen berücksichtigt.
Unsere Vereine leisten exzellente Arbeit und haben einen großen Anteil am sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Doch zu Vieles geschieht im Hintergrund und bleibt unbemerkt. Ein großes Problem besteht vielerorts darin, die vielfältigen Leistungen in der Vereinsarbeit adäquat zu kommunizieren und publik zu machen. Deswegen werden wir bei der Bewertung der eingereichten Unterlagen auch auf die Bereiche Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit eines Vereins ein besonderes Augenmerk legen.
Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen sind an den Bezirksvorsitzenden einzureichen. Einsendeschluss ist der 30. Juni 2017. Auch bisherige Preisträger dürfen sich gerne wieder bewerben – natürlich mit neuer Begründung.
Die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter: http://www.wuerttfv.de/?utm_source=newsletter_224&utm_medium=email&utm_campaign=wsj-news-nr-10-2017#Wiki::Article/show/article_id=10824

Jetzt Fördermittel des WLSB beantragen!

Sportstättenbau-Förderung: Für Bau, Kauf und Sanierung von Sportanlagen können Sportvereine wieder Zuschüsse beim WLSB beantragen. Seit Januar 2017 gelten veränderte Förderrichtlinien.
Fördermittel "Integration durch Sport": Sportvereine, die zwischen Januar und Dezember 2017 Angebote für den Sport mit Geflüchteten machen, können über das Bundesprogramm "Integration durch Sport" bis 30. Juni 2017 wieder finanzielle Unterstützung beantragen. Anträge sind direkt beim WLSB einzureichen.
Kooperation "Kindergarten-Verein": Sportvereine, die gemeinsam mit Kindergärten Maßnahmen im Kindergartenjahr 2017/18 durchführen, können seit dem 15. April 2017 wieder Anträge auf Zuschüsse stellen.