Sportkreisnachrichten 2018-04

Termine:

    Projektwettbewerb „Trainingsende – und was dann?“
Der Anmeldeschluss wurde bis 15. Februar 2018 verlängert!
    Hohenloher Sportlerwahl 2017
Die Ausschreibung wird am Samstag, 27. Januar 2018 wiederholt.
Der Sportkreis bittet, die Wahlbedingungen auf dem Wahlschein unbedingt zu beachten, ansonsten ist der Wahlschein ungültig. Es ist ausschließlich der Wahlschein der HZ zu verwenden oder per SMS zu wählen. Jeder kann nur einmal wählen! Eine faire Werbung der Vereine für ihre Sportlerinnen und Sportler wird nicht nur vom Sportkreis, sonder auch von den zur Wahl Stehenden begrüßt.
Einsendeschluss ist Mittwoch, 07. Februar 2018.
Unter den Wählern werden wie in den vergangenen Jahren attraktive Preise verlost.

Coolste Seniorensportgruppe gesucht

Bis 28. Februar 2018 Bewerbung einreichen und 1000 Euro gewinnen
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sucht die coolste Seniorensportgruppe Deutschlands, die bis ins hohe Alter in Bewegung ist und Freude am gemeinsamen Sporttreiben hat. Die fünf besten Einsendungen gewinnen jeweils eine professionelle Webreportage. Die ersten drei Sieger erhalten außerdem Geldpreise in Höhe von 1000, 700 und 300 Euro. Infos und Anmeldung unter www.dosb.de

Noch bis 31. Januar Jugendzuschüsse beantragen!

Letzter Abgabetermin: Anträge auf Zuschüsse für die Jugendarbeit (u.a. für Zelte und Zeltmaterial, Praktische Maßnahmen und vieles mehr) sind bis zum 31. Januar 2018 einzureichen
Ab dem Jahr 2018 erfolgt die Abrechnung von Zuschüssen für die Jugendarbeit aus dem Landesjugendplan erstmalig online. Die Antragsformulare sind jedoch noch per Hand oder am PC auszufüllen, zu unterschreiben und der WSJ per E-Mail oder Fax zukommen zu lassen.

Für eine starke Jugend im Verein

Eine Jugendleiter-Ausbildung lohnt sich nicht nur für die Entwicklung persönlicher Kompetenzen. Seit 2017 gibt es auch Zuschüsse für lizenzierte Jugendleiter
Fit für die Jugendarbeit: In der Ausbildung zum Jugendleiter (DOSB-Lizenz) qualifiziert die WSJ die Lehrgangsteilnehmer für Aufgaben der sportartübergreifenden und außersportlichen Jugendarbeit sowie für die pädagogische Betreuung im Sportverein. Für den Besuch der einzelnen Lehrgänge können die Teilnehmer Bildungszeit beantragen. Für die Tätigkeit von Personen mit gültiger Jugendleiter-Lizenz im Verein kann außerdem ein Zuschuss gewährt werden.

Mit einer tollen Aktion will die DAK Baden-Württemberg zum Tanzen bringen.

Der „DAK-Dance-Contest – Beweg dein Leben!“ findet im Jahr 2018 zum 8. Mal statt - erstmals bundesweit und somit auch in Baden-Württemberg. Kinder und Jugendliche werden bei diesem Wettbewerb für mehr Bewegung und Aktivität im Team begeistert. Für das Land Baden-Württemberg werden am 30.6.2018 beim Kinder- und Jugendfestival in Stuttgart die Sieger ermittelt.
Was ist der Dance-Contest? Kinder im Alter von 7 bis 17plus Jahren können sich als Gruppe von min. 2, max. 10 Personen mit einem Video bewerben. Aus allen Bewerbungen, je Bundesland, werden durch eine Fachjury die Teilnehmer für die Live-Events ausgewählt. Bei den Live-Events kämpfen die Gruppen dann um den Einzug ins Finale. Die Jury der Live-Events wird prominent besetzt sein. In diesem Jahr waren unter anderem Motsi Mabuse, Gil Ofarim, Ekaterina Leonova (alle bekannt durch die Tanzshow „Let´s dance“ RTL) und Loona in unserer Jury und natürlich auch Hanno Liesner.
Informationen zum Dance-Contest finden Sie hier http://dak-dance.de/
Den besten Eindruck vom DAK-Dance-Contest und vor allem von den Live-Events erhalten Sie auf der Facebook-Seite https://www.facebook.com/DAK.DanceContest/.


Die Jugendvereinbarung im Erklärvideo

Was versteht man unter einer Jugendvereinbarung? Welche Vorteile bietet eine Jugendvereinbarung gegenüber einer Jugendordnung? Wie kann eine Jugendvereinbarung für die Jugendarbeit im Verein genutzt werden und das Vereinsleben bereichern? Im WSJ-Erklärvideo erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um eine Jugendvereinbarung im Sportverein. Weitere Erklärvideos finden Sie außerdem auf dem YouTube-Kanal des WLSB. www.wlsb.de / WSJ Serviceangebot

Infomaterial zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz lösen im Mai 2018 bisherige nationale Bestimmungen ab – Veränderungen auch für Vereine und Verbände
Mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ab 25. Mai 2018 das europäische Datenschutzrecht vereinheitlicht. Damit gehen Veränderungen für Organisationen einher, die personenbezogene Daten teilweise oder ganz automatisiert verarbeiten oder speichern. Somit sind auch Vereine betroffen. Der erste Schritt zur Umsetzung der neuen Bestimmungen ist eine Bestandaufnahme aktueller Prozesse der Datenverarbeitung. Das VereinsServiceBüro hat in der WLSB-Infothek unter "Datenschutz & Internet" wichtige Informationen zusammengestellt.