Newsletter Mai

Termine

25.06.2020                Talentförderung, Akademie Kupferzell

20.09.2020                Hohenloher Dance Cup (Niedernhall)

05.10.2020                18.30 Uhr Runder Tisch (Clubhaus TSG Öhringen)

05.11.2020                Treffen Sportkreissenioren, Rebenhof Fröscher Forchtenberg

07.11.2020                Jazz- und Modern Dance Show (Kultura, Öhringen)

 

20.03.2021                Ball des Sports (Kultura, Öhringen)

21.03.2021                Jugendehrung (Kultura, Öhringen)

 

Termine vorbehaltlich der Entwicklung von COVID-19.

 

Die Geschäftsstelle ist geöffnet, bitte Termine vereinbaren:

sportkreisbuero@sportkreis-hohenlohe.de

 

 

Liebe Freunde des Sports,

wer hätte geglaubt, dass alle Bereiche des öffentlichen Lebens so durch den Coronavirus getroffen werden. Uns fehlen vor allem die sozialen Kontakte, die in den Vereinen, beim Sport gegeben sind. Per Beschluss der Landesregierung durfte keine Sportart mehr betrieben werden. Seit Wochen bin ich in Kontakt mit den Sportkreisen aus Schwäbisch Hall, Mergentheim, Heilbronn und dem Turngau Hohenlohe. Sportkreisvorsitzender Schwäbisch Hall und MdL in BW Stephen Brauer hat uns die aktuellsten Informationen vom 08.05. zugesendet.

Seit 11.05. ergeben sich in einigen Sportarten Lockerungen. Anbei haben wir Ihnen die aktuellen Vorgaben zusammengestellt:

Aktuelle Vorgaben für Trainings- und Übungszwecke

Grundsätzlich dürfen nur „ungedeckte“ öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten, sog. Freiluftsportanlagen, zu Trainings- und Übungszwecken betrieben werden. Die Nutzung von Sporthallen usw. zu Trainings- und Übungszwecken bleibt auch weiterhin untersagt.

Wahrung folgender Grundsätze des Infektionsschutzes:

- während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden; ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt;

- Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen wie Fußballfeldern, Golfplätzen oder Leichtathletikanlagen ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal fünf Personen pro Trainingsfläche von 1000 qm zulässig;

- die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden;

- die Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen; Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen;

- Beachtung allgemeiner Hygienevorschriften und Sicherheitsabstände, v.a. in den Toiletten;

- Benennung einer verantwortlichen Person für jede Trainings- und Übungsmaßnahme; Dokumentation der Namen aller Trainings- bzw. Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer.

Veranstaltungen und Jubiläen in den Vereinen sind mittlerweile abgesagt.

Das betrifft nicht nur das Vereinsleben sondern auch die Finanzen in den Vereinen. Das Meldesystem des WLSB für Schäden bleibt weiter offen: Meldung Corona Schäden

Des Weiteren hat der Sportkreis Hohenlohe zusammen mit den Sportkreisen einen Brief an die Ministerin Eisenmann gesendet. Beachten Sie dazu den Artikel heute in der Hohenloher Zeitung: Anfrage zur Hilfe für Vereine mit Finanzproblemen.

Anbei das Schreiben:

Frau Barbara Eckle, Sportkreisvorsitzende Hohenlohekreis                     20.April 2020

Herr Volker Silberzahn, Sportkreisvorsitzender Mergentheim

Herr Stephen Brauer, MdL, Sportkreisvorsitzender Schwäbisch Hall

Herr Dr. Friedrich Bullinger, Vorsitzender Turngau Hohenlohe

 

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Baden-Württemberg

Frau Ministerin Dr. Susanne Eisenmann

Thouretstraße 6

70173 Stuttgart

 

Soforthilfe auch für Sportvereine im Amateurbereich die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Sehr geehrte Frau Ministerin,

gestatten Sie, dass wir uns in der oben genannten Angelegenheit als Vertreter des Sports in unserer Region an Sie als zuständige Sportministerin des Landes wenden.

Viele Vereine finanzieren ihren Betrieb nicht nur durch Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse, sondern durch ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen wie beispielsweise Sportfeste, Jubiläen, Pokalturniere, Veranstaltungen kultureller Art und vieles mehr. Die Vereine sind somit eine wesentliche Stütze des gesellschaftlichen und sozialen Miteinanders in den Kommunen.

Durch die gestrige Entscheidung des Corona Kabinetts in Berlin sind bis einschließlich Ende August Großveranstaltungen nicht mehr durchführbar. Hierdurch könnten einzelne, insbesondere auch kleinere Vereine unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Damit die wertvolle Arbeit unserer Sportvereine und der darin aktiven zahlreichen Übungsleiterinnen und Übungsleiter auch weiterhin gewährleistet bleibt, fragen wir Sie, sehr geehrte Frau Ministerin, inwieweit die Landesregierung hierfür unabhängig von den finanziellen Mitteln des „Solidarpakts Sport“ Unterstützung vorgesehen hat.

Wir regen an, gegebenenfalls einen Fonds, gespeist von einem sog. „Corona Hilfscent” (z.B. je Tippschein 10 oder 20 Cent) durch die Staatliche Toto-Lotto Gesellschaft Baden-Württemberg einzurichten.

Wir wären Ihnen dankbar, wenn wir in Bälde zwecks Information unserer Mitgliedsvereine eine Antwort von Ihnen erhalten würden.

Eine Mehrfertigung dieses Schreibens erhalten zudem Frau Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut in ihrer Funktion als Aufsichtsratsvorsitzende der Staatlichen Toto-Lotto Gesellschaft Baden-Württemberg, sowie der dortige Geschäftsführer, Herr Georg Wacker.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Eckle            Silberzahn           Brauer, MdL          Dr. Bullinger

Sportliche Grüße und bleiben Sie gesund!

Ihre Sportkreispräsidentin

Barbara Eckle

 

Ehrungsurkunden werden per Post zugestellt

Nach der Absage „Ball des Sports“ und der „Jugendehrung“ hat sich der Sportkreis Hohenlohe und die Sportjugend frühzeitig Gedanken gemacht, wie eine Ehrungsveranstaltung aussehen könnte. Die Sportler haben einen feierlichen Rahmen für die Ehrung verdient. Leider können wir auf Grund der COVID-19 Entwicklung auch diese nicht durchführen. Die Urkunden werden nun per Post an die Vereine zugestellt.

Ebenso wurde das Sportabzeichenprüfertreffen am 26.04. abgesagt. Auch hier wurden die Urkunden per Post zugestellt. Die Arbeitsunterlagen sind über den Sportabzeichenprüfer Thomas Berendt verteilt bzw. können nach Rücksprache abgeholt werden.

Wir bitten hierfür um Verständnis!

Bitte bleiben Sie und Ihre Familien gesund!

Wir blicken optimistisch in die Zukunft und hoffen auf eine positive Entwicklung von Covid-19 und freuen uns schon heute auf den Ball des Sports am 20.03.2021 und die Jugendehrung am 21.03.2021 in der Kultura in Öhringen.

 

Legionellengefahr in ungenutzten Sportanlagen

(Informationen vom WLSB)

Werden Sportanlagen aufgrund der Corona-Pandemie über einen längeren Zeitraum nicht genutzt, kann dies zur Vermehrung von Legionellen in Trinkwasser-Installationen führen. Der Betreiber einer Sportanlage ist dafür verantwortlich, dass dies nicht passiert. Der Landessportbund Hessen e.V. hat die wichtigsten Maßnahmen zur Vorbeugung von Legionellen und anderen Keimen zusammengestellt. Diese finden Sie in der WLSB-Infothek als Datei zum Download.

 

WLSB fördert Integration und Inklusion in Sportvereinen

•          Frist für Anträge läuft bis zum 30. Juni

•          Sportkreispräsidentin Barbara Eckle empfiehlt Vereinen,

finanzielle Unterstützung zu nutzen

Der Württembergische Landessportbund (WLSB) hat die beiden Förderpro-gramme für Integration und Inklusion im Sport erneut aufgelegt. Bis zum 30. Juni können die die 5700 Sportvereine in Württemberg ihre Anträge für Aktivitäten in diesem Jahr bei der WLSB-Geschäftsstelle einreichen. Zuschüsse werden für zeitlich begrenzte Aktionen genauso wie für längerfristig angelegte Projekte oder Dauerangebote gewährt. Trotz der Corona-Krise und des derzeit noch eingestellten Sportbetriebs in den Vereinen ruft Sportkreispräsidentin Barbara Eckle die Sportvereine im Kreis auf, die WLSB-Zuschüsse zu nutzen: „Vereine können jetzt schon Inklusions- und Integrationsangebote für die Zeit planen, wenn Sport wieder möglich ist, und schon Zuschüsse beim WLSB beantragen. Oder es gibt bereits durchgeführte Angebote, Maßnahmen von Anfang des Jahres, für die es ebenfalls finanzielle Unterstützung gibt.

In beiden Zuschussprogrammen ist die Liste der förderfähigen Maßnahmen und Ausgaben umfangreich. Im Integrationsprogramm gehören neben den Kosten für integrative Aktionstage etwa auch Honorare für freiwillig Engagierte oder Mietkosten dazu. Mit den Fördermitteln für Inklusion wiederum können zum Beispiel der Kauf spezieller Sport- und Spielgeräte, Übersetzungen in leichte Sprache oder das Personal für inklusive Sportgruppen unterstützt werden.

Das Förderprogramm „Integration durch Sport“ ist ein Programm des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und seiner Mitgliedsorganisationen. Gefördert wird es durch das Bundesministerium des Innern sowie das Bundesamt für Migration, Bau und Heimat und wird in Baden-Württemberg durch den Landessportverband Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit den Sportbünden umgesetzt. Das Förderprogramm „Inklusion im und durch Sport“ wird aus den Mitteln des Landes Baden-Württemberg finanziert.

Weitere Informationen: https://www.wlsb.de/foerdermittel

Pressemitteilung WLSB:

Corona-Krise: Online-Meldesystem für Schäden bei Sportvereinen

  • Sportvereine in Württemberg können finanzielle Einbußen bis 3. Mai mitteilen
  • WLSB-Präsident Felchle: Abfrage ist Grundlage für Gespräche mit der Landespolitik

 

Sportplätze bleiben leer, Turnhallen sind verwaist. Seit Mitte März ist aufgrund der Corona-Beschränkungen auch der Betrieb in den knapp 5700 Mitgliedsvereinen des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) eingestellt. Dies hat für viele Sportvereine in Württemberg teils erhebliche finanzielle Folgen. „In manch einem Verein sind die Einnahmen aus einem Turnier-Wochenende der größte und wichtigste Posten im Haushalt. Fehlt dieses Geld kann das erhebliche Auswirkungen haben, etwa auf die Jugendarbeit“, sagt WLSB-Präsident Andreas Felchle. Neben der Einstellung des Spielbetriebs, dem Ausfall von Veranstaltungen und Turnieren dürfte auch die Aussetzung von Sportkursen oder Reha-Angeboten deutliche Spuren hinterlassen.

Um den Umfang der finanziellen Schäden zu erfassen, hat der WLSB für seine Mitgliedsvereine ein Meldesystem eingerichtet. Unter www.wlsb.de/corona-schaden können dort bis zum 3. Mai Informationen an den Dachverband übermittelt werden. „Wir wollen mit der Abfrage in Erfahrung bringen, wie stark die Sportvereine durch die Corona-Krise betroffen sind. So schaffen wir auch eine Grundlage für Gespräche mit der Landespolitik darüber, wie dem ehrenamtlich organisierten Sport geholfen werden kann“, sagt WLSB-Präsident Felchle. Die Abfrage solle nach dem Ende der Beschränkungen oder zum Jahresende nochmals durchgeführt werden, um einen Gesamtüberblick über die Folgen der Corona-Krise zu bekommen, ergänzt Felchle.

Link zum WLSB-Meldesystem: www.wlsb.de/corona-schaden

 

WLSB Infoseite: Corona und Sportvereine

https://www.wlsb.de/infothek-news/917-empfehlungen-fuer-sportvereine-zum-coronavirus

 

Aktuelle Informationen zu COVID-19 finden Sie auf der Homepage vom Landratsamt Hohenlohekreis.

https://www.corona-im-hok.de

 

Alle aktuellen News des WLSB auch immer unter:

https://www.wlsb.de/aktuelles/news

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