Sportkreisnachrichten 2018-03

Termine:

    Projektwettbewerb „Trainingsende – und was dann?“ Anmeldeschluss: 31. Januar 2018
    Hohenloher Sportlerwahl 2017
Die Ausschreibung wird am Samstag, 27. Januar 2018 wiederholt.
Der Sportkreis bittet, die Wahlbedingungen auf dem Wahlschein unbedingt zu beachten, ansonsten ist der Wahlschein ungültig. Es ist ausschließlich der Wahlschein der HZ zu verwenden oder per SMS zu wählen. Jeder kann nur einmal wählen! Eine faire Werbung der Vereine für ihre Sportlerinnen und Sportler wird nicht nur vom Sportkreis, sonder auch von den zur Wahl Stehenden begrüßt.
Unter den Wählern werden wie in den vergangenen Jahren attraktive Preise verlost.

Fristen am 31. Januar 2018 für Fördermittel und Bestandserhebung
Für zwei WLSB-Förderprogramme läuft am 31. Januar 2018 die Antragsfrist für Zuschüsse 2017 ab

    DOSB-Lizenzen (Übungsleiter, Vereinsmanager, Jugendleiter)
    Sport- und Pflegegeräte
Zuschüsse der Sportjugend aus dem Landesjugendplan (unter anderem für Zelte und Zeltmaterial, Studienfahrten zur politischen Bildung u v. m.) sind für Maßnahmen 2018 im Voraus zu beantragen – bis 31. Januar 2018.
Für die Eingabe ihrer Mitgliederdaten im Internetportal meinWLSB im Rahmen der Bestandserhebung 2018 haben WLSB-Vereine ebenfalls bis zum 31. Januar 2018 Zeit.

Stuttgarter Rasentag: Fachforum für Experten des gepflegten Sportrasens

Vorträge anerkannter Experten aus Forschung und Praxis
Am 22. Februar 2018 im SpOrt Stuttgart
Anmeldung und Programm unter www.veranstaltungen.wlsb.de/rasentag
Die fachgerechte Planung und der Bau von Sportrasensystemen sowie deren regelmäßige Pflege sind komplexe Aufgaben. Dabei gilt es nicht nur Regelwerke aus dem Landschaftsbau zu beachten, sondern auch das Kleinklima von Sportanlagen, Nachhaltigkeitsaspekte oder die Auswahl geeigneter Rasen- und Bodenpflegemaßnahmen spielen eine immer größere Rolle.
Rechtzeitig vor dem Frühjahr sind deshalb Fachleute aus Sport-, Grünflächen und Tiefbauämtern, Berufspraktiker, Landschaftsarchitekten sowie interessierte Vereinsvertreter eingeladen, sich beim 11. Stuttgarter Rasentag des Württembergischen Landessportbunds (WLSB) am 22. Februar 2018 im SpOrt Stuttgart mit dem neuesten Wissen rund um den Sportrasen auszustatten. Anerkannte Experten aus Forschung und Praxis werden in Fachvorträgen über nützliche Aspekte rund um die Planung, Nutzung und Pflege von Sportrasen sprechen.
Große Bandbreite an Vorträgen
Die Vortragsthemen decken dabei eine große Bandbreite ab. Sie reicht von der bedarfs- und umweltgerechten Sportplatzdüngung, über moderne Rasenmähtechniken und Mähsysteme bis hin zur Graswurzel und aktuellen Entwicklungen im Pflanzenschutz. Weitere Aspekte, die beleuchtet werden, sind der sogenannte Winterrasen oder der Betrieb von Rasenplätzen aus betriebswirtschaftlicher Sicht.
Austausch und Information auf begleitender Fachmesse
Bei der begleitenden Fachmesse können sich Entscheidungsträger über neue Produkte für Sportplatzbau, -pflege und -sanierung informieren und mit erfahrenen Praktikern der Rasenbranche Kontakte knüpfen. Außerdem besteht die Gelegenheit, mit anderen Kommunal- und Vereinsvertretern ins Gespräch zu kommen und sich über die Erfahrungen auszutauschen.
Teilnahmegebühr und Anmeldung
Die Teilnahmegebühr für den Stuttgarter Rasentag beträgt 95 Euro (inklusive Verpflegung). Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter www.veranstaltungen.wlsb.de/rasentag.

Karnevalsparty mit der Vereinsjugend
Die ARAG-Sportversicherung informiert, was es zu beachten gibt

Die fünfte Jahreszeit ist für Vereine ein willkommener Anlass, für die Jugendlichen im Verein eine schöne Karnevalsparty zu veranstalten. Das gemeinsame und fröhliche Feiern stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl. Wenn auch Nichtmitglieder eingeladen werden, ist das eine gute Gelegenheit, für den Verein bei den Jugendlichen Werbung zu machen.
Da Alkohol im Karneval üblicherweise eine große Rolle spielt, ist der Verein besonders in der Pflicht, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) einzuhalten. Unter welchen Umständen Alkohol an Jugendliche abgegeben werden kann, ist dem § 9 JuSchG zu entnehmen. Bei Nichtbeachtung drohen nach § 28 JuSchG sogar Bußgelder.
Die Größe der Veranstaltungsstätte spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Der Verein sollte rechtzeitig mit der zuständigen Behörde klären, wie viele Besucher sich in den Räumen maximal aufhalten dürfen. Dies kann durch eine Einlasskontrolle oder durch eine beschränkte Anzahl von Eintrittskarten erfolgen.
Aufsichtspersonen müssen ebenfalls in ausreichender Zahl anwesend sein. Ratsam ist es, hierfür auch Eltern von jugendlichen Teilnehmern einzusetzen. Wenn diese nicht Mitglied im Verein sind, ist das kein Problem. Als offiziell beauftragte Helfer genießen sie den vollen Versicherungsschutz der ARAG-Sportversicherung.